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Der Gartenbauverein
Mühlried und Riederwald e.V. ist u.a. im Besitz folgender
Gerätschaften und stellt diese seinen Mitgliedern leihweise
zur Verfügung:
1
Motor-Gartenfräse
5-PS- Briggs &
Stratton-Motor (Normal-Benzin) 16"-Räder;
1 Vorwärts-/ 1
Rückwärtsgang; heckmontierte, entgegen der Fahrt-
richtung rotierende
Fräse; Arbeitstiefe: 25 cm (max.)
Arbeitsbreite: 43 cm
Kostenbeitrag: 10.00
€/Stunde
2 Rasenlüfter (Vertikutierer)
4-Takt-Motor
(Normal-Benzin)
Kostenbeitrag: 7.00 €/Stunde
1 Streuwagen
(Fabrikat Wolf)
43 cm Streubreite -
für Samen und
Dünger Kein Kostenbeitrag
1 Erdbohrer (Handbohrer)
Durchmesser
20 cm; Gestell-Länge 1,20 m
Kein
Kostenbeitrag
1 Schlag-Glocke
(zum Einschlagen von
Holzpflöcken)
Kein Kostenbeitrag
1 Bordstein-Zange (Handtragegerät
zum
Setzen von Beeteinfassungen und
Bordsteinen) Öffnungsweite bis ca.
25 cm Kein Kostenbeitrag
1 Gartenwalze
(Stahlblech, füllbar)
Breite 50
cm; Durchmesser 40 cm
Leergewicht 12
kg; wassergefüllt ca. 70 kg
Kein
Kostenbeitrag
1 Maler-Gerüst
(Stahl-Blitzgerüst, Fabrikat Layher)
für
Fassaden-Instandhaltungsarbeiten, insgesamt
ausreichend für ca.
170 m2 Arbeitsfläche;
Leihbedingungen u.
Leihgebühren - gemäß Gerüst-Satzung
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Bei Interesse an den Leihgeräten des Vereins wenden Sie sich
bitte an einen unserer beiden Gerätewarte,
Stefan Pschida
Riederwaldsiedlung 60 , Tel. 4595
Josef Wagner Riederwaldsiedlung 56 , Tel. 915 541
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Verleih der vereinseigenen Geräte nur an Vereinsmitglieder
und nur zum eigenen Gebrauch [nur zur privaten Nutzung auf eigenen bzw.
selbst- genutzten Grundstücken des ausleihenden Mitgliedes] im
Tätigkeitsgebiet des Vereins unter Ausschluß der Haftung
für Sach- und Personenschäden, die während der
Ausleihzeit mit dem entliehenen Gerät verursacht werden.
Betriebsbedingter
Verschleiß und dadurch erforderliche Wartungs- und
Reparaturarbeiten geben -bei sachgerechter Benutzung- zu Lasten des
Vereins. [Für Beschädigungen aufgrund unüblicher bzw.
unsachgemäßer Handhabung oder den Verlust des entliehenen
Gerätes haftet der jeweilige Ausleiher]. Das entliehene Gerät
ist vor der Rückgabe ggf. von durch den Gebrauch erfolgten
Verschmutzungen zu reinigen.
Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
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