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Satzung für
das Gerüst des Vereins vom 01.03.2002
[Stahl-Blitzgerüst
(Fabrikat Layher) - Rahmenbreite 0,73
m, Gerüstfeldlänge
2,57 m]
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung
durch zustimmenden
Mehr- heitsbeschluß
der Mitgliederversammlung vom 01.03.2002 tritt die
bis dahin gültige Gerüstsatzung vom 4.4.1997
außer Kraft. [Die
Änderung der bisherigen Gerüstsatzung
ist wegen der Neufestsetzung
der Leihgebühren im Zuge der Währungsumstellung
auf den Euro erfolgt.]
2. Das Gerüst im Eigentum des Vereins
umfaßt derzeit eine Größe
von insgesamt ca. 185
m² Arbeitsfläche [entspricht
ca.: 35 StücK Stell- rahmen
2,00 x 0,73 m, 24 Stück Bodentafeln
2,57 x 0,73 m, 4 Stück Bodentafeln
1,57 x 0,73 m, zuzüglich Geländer
u. weiterem Zubehör]
3.
Das Gerüst wird nur an die Mitglieder des Gartenbauverein
Mühlried und Riederwald
e.V. verliehen.
Das Anrecht auf das
Gerüst gilt nur für Liegenschaft(en),
die Eigentum des Vereinsmitgliedes
sind und die sich im Tätigkeitsbereich
des Vereins = Mühlried
und Umgebung] befinden. Für jedes
Ausleihen des Gerüstes wird
eine unter Punkt 9. dieser Satzung näher
bezeichnete Gebühr erhoben.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft
im Verein erlischt auch der Anspruch auf
das Gerüst.
4. Für die Abholung, den Auf- und
Abbau sowie den Rücktransport des
nach Vereinbarung gegen
Entgelt beim Auf- und / oder Abbau des
Gerüstes behilflich.
Eine Aufbau- und Benutzungsanweisung für
das Layher-Blitzgerüst wird auf
Verlangen ausgehändigt.
5. Die Vereinbarung der Leihtermine
und die Ausgabe und Rücknahme des
Gerüstes wird von
der Vereinsleitung bzw. von einem von
der Vereins- leitung benannten
Gerätewart durchgeführt. Der
Leihtermin sollte
möglichst frühzeitig vereinbart werden; die
Termine werden in der Reihenfolge
der Annahme berücksichtigt.
6.
Der Gartenbauverein Mühlried und Riederwald e.V. übernimmt
keine Haftung für Sach-
und Personenschäden,
die durch den
Transport, den Auf- und Abbau sowie den Gebrauch des
Gerüstes entstehen.
7. Der Verein erwartet von den Benutzern
eine sachgemäße Behandlung
des Gerüstes und
Rückgabe in bestmöglich gereinigtem
Zustand. Bei einer Rückgabe
in ungenügend gereinigtem Zustand
behält sich die Vereinsleitung
vor, die Kosten für eine Nachreinigung
dem Benutzer in Rechnung
zu stellen.
8. Für Schäden am Gerüst,
die während des Verleihzeitraumes
durch unsachgemäße
Behandlung oder den Verlust von Gerüstteilen
entstehen, aftet der
jeweilige Benutzer.
9. Leihgebühren für das Gerüst
[Verleih nur an Vereinsmitglieder] :
Leihgebühr
für das gesamte Gerüst
(= ca. 185 m² Arbeitsfläche)
bzw. mehr als 50 % bis
100 % des Gerüstes:
für die erste Woche
bzw. eine Woche (= 6 Werktage) o. kürzer: 60,- €
für jede weitere
Woche / jede weitere angefangene Woche: 30,- €
Leihgebühr
für bis zu 50 %
-die Hälfte- (= ca. 92,5 m² Arbeitsfläche) des gesamten Gerüstes:
für die erste
Woche bzw. eine Woche (= 6 Werktage) o. kürzer: 30,- €
für jede weitere
Woche / jede weitere angefangene Woche: 15,- €
Leihgebühr
für max. zwei Gerüstfelder (= max. 4 Stellrahmen / max.
2 Bodentafeln
/ + notw. Zubehör):
für eine Woche
oder kürzer / jede angefangene Woche: 8,-- €
10. Eine Änderung dieser Satzung
ist nur durch mehrheitlichen Beschluß
der Mitgliederversammlung
möglich.
Mühlried, den 01.03.2002
Gartenbauverein
Mühlried und Riederwald e.V.
die Vorstandschaft
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